Nutzungsbedingungen für die Nutzung von Sportakus

1.                 Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen

1.1.             Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der von der Sportakus GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Sam Taubenblatt und Philipp Taubenblatt, Allerheiligentor 2-4, 60311 Frankfurt am Main, Deutschland (nachfolgend „Betreiber“) bereitgestellten App mit der Bezeichnung „Sportakus“ (nachfolgend „Sportakus“).

1.2.             Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen dem Betreiber und den Nutzern geltenden Bedingungen für die vom Betreiber im Rahmen dieses Dienstvertrages angebotenen Leistungen. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese vom Betreiber schriftlich bestätigt werden.

1.3.             Nutzer im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind registrierte Nutzer der App, die als Verbraucher oder Unternehmer über Sportakus Sport- und Freizeitangebote (nachfolgend „Angebote“) von Sportstättenbetreibern, Fitnessstudios und sonstigen Dritten (nachfolgend „Sportclub“) buchen können.

1.3.1.         Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3.2.         Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4.             Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen dem Betreiber und dem Nutzer geltenden Bedingungen für die vom Betreiber im Rahmen dieses Nutzungsvertrages angebotenen Leistungen. Entgegenstehende oder von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Bedingungen des Nutzers gelten nur dann, wenn diese vom Betreiber schriftlich bestätigt werden.

2.                 Nutzungsberechtigung

2.1.             Nutzungsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften i.S.d. Ziffern 1.3.1. und 1.3.2. dieser Nutzungsbedingungen. Nicht unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen (insbesondere Minderjährige) dürfen Sportakus nur mit der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters nutzen. Sofern der Nutzer nicht unbeschränkt geschäftsfähig ist, ist der Betreiber berechtigt, die Nutzung von Sportakus von einem entsprechenden Nachweis einer schriftlichen Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters abhängig zu machen.

2.2.             Die Registrierung einer juristische Person oder einer Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss.

2.3.             Jeder Nutzer darf nur ein Nutzerkonto für Sportakus einrichten. Seine Berechtigung zur Nutzung von Sportakus gilt nur für ihn persönlich und ist nicht übertragbar.

2.4.             Der Nutzer bestätigt mit der Abgabe seiner Einverständniserklärung zu diesen Nutzungsbedingungen, dass er beim Abschluss des Nutzungsvertrages die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt.

3.                 Registrierung und Vertragsschluss innerhalb von Sportakus

3.1.             Mit der erfolgreichen Registrierung kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Betreiber und dem Nutzer über die Nutzung von Sportakus unter Geltung dieser Nutzungsbedingungen zustande.

3.2.             Für eine Registrierung kann sich der Nutzer nach Eingabe seiner Daten in das dafür vorgesehene Online-Formular durch Klicken des den Registrierungsprozess abschließenden Buttons anmelden. Die für das Nutzerkonto erforderlichen Daten ergeben sich aus der Eingabemaske, welche für die Registrierung verwendet wird. Das Absenden der Registrierungsdaten stellt das Angebot des Nutzers auf Abschluss des Nutzungsvertrages dar, das der Betreiber annehmen kann, aber nicht annehmen muss. Der Betreiber kann das Angebot des Nutzers innerhalb von 48 Stunden nach Zugang des Antrags durch Übersendung einer elektronischen Bestätigungs-E-Mail mit einem Aktivierungslink an den Nutzer annehmen. Der Betreiber verwendet für die Registrierung das sog. Double-opt-in-Verfahren, d.h. die Registrierung des Nutzers ist erst dann abgeschlossen, wenn dieser den Registrierungsprozess über eine zu diesem Zweck zugesandte Bestätigungs-E-Mail durch Klick auf den darin enthaltenem Aktivierungslink bestätigt. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht.

3.3.             Alternativ kann sich der Nutzer zur Erstellung eines Kundenkontos bzw. zur Registrierung mittels des sog. „Single-Sign-On“-Verfahrens anmelden, falls dieser über ein Google-Profil verfügt.

3.4.             Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

3.5.             Die E-Mail-Adresse dient der Identifizierung und der persönlichen Kennzeichnung des Nutzers. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass die von ihm der Online-Registrierung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Betreiber versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Nutzer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von dem Betreiber oder von diesem mit der Abwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

3.6.             Die im Rahmen der Registrierung abgefragten Daten sind vom Nutzer wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Der Nutzer ist verpflichtet, diese Daten (auch E-Mail-Adressen) stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Die übermittelten Daten werden vom Betreiber grundsätzlich nicht auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.

4.                 Vertragsgegenstand, Leistungen des Betreibers und Ranking

4.1.             Der Betreiber stellt mit Sportakus eine App bereit, über welche Nutzer mittels der vom Betreiber zur Verfügung gestellten Software Angebote von Sportclubs nach bestimmten Kategorien und Verfügbarkeiten suchen, abrufen und buchen können.

4.2.             Der Betreiber wartet und unterhält Sportakus und agiert weder selbst aktiv als Vermittler noch als Vertragspartner der zwischen Nutzer und Sportclub geschlossenen Verträge. Auch die Erfüllung der zwischen Nutzer und Sportclub geschlossenen Verträge erfolgt ausschließlich zwischen Nutzer und Sportclub, soweit sich aus diesen Nutzungsbedingungen nichts anderes ergibt. Der Betreiber nimmt Willenserklärungen, die zwischen Nutzer und Sportclub ausgetauscht werden, nicht entgegen und steht nicht dafür ein, dass es zwischen Nutzer und Sportclub tatsächlich zum Vertragsschluss kommt. Durch Abschluss eines Vertrages kommen ausschließlich vertragliche Beziehungen zwischen Nutzer und Sportclub zustande. Für den Vertrag zwischen Nutzer und Sportclub gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sowie ggf. hiervon abweichende Vertragsbedingungen des Sportclubs.

4.3.             Die Zahlungsabwicklung für Transaktionen zwischen Nutzer und Sportclub erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (nachfolgend „Stripe“). Die verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten werden dem Nutzer vor jeder rechtsverbindlichen Buchung auf Sportakus mitgeteilt. Weitere Informationen zu Stripe sind im Internet unter https://stripe.com/de abrufbar.

4.4.             Zur Nutzung von Sportakus ermöglicht der Betreiber dem Nutzer den Zugang zu der App und stellt ihm eine geeignete Software zur Verfügung, die auf dem Server des Betreibers verbleibt. Der Funktionsumfang und die technischen Spezifikationen der Software werden in der Leistungsbeschreibung des Betreibers näher beschrieben. Vom Betreiber nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Nutzers und dem Server des Betreibers.

4.5.             Die Reihenfolge, in der Angebote von Sportclubs bei einer Suche der Nutzer oder in einer Kategorie auf Sportakus dargestellt werden (Ranking) beruht insbesondere auf folgenden Faktoren:

•        Standort des Sportclubs

•        Indoor- oder Outdoor-Flächen,

•        Datum,

•        Zeitfenster,

•        Sportarten,

•        Preise und Verfügbarkeit der Angebote.

5.                 Verfügbarkeit der App

5.1.             Sportakus wird unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Eine Verfügbarkeit zu 100 Prozent ist technisch nicht zu realisieren und kann deshalb dem Nutzer vom Betreiber  nicht gewährleistet werden. Der Betreiber bemüht sich, den Dienst möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Betreibers stehen (Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, Hostingausfälle, Hackingeingriffe, Ausfälle der Telekommunikationsleitungen ab dem Übergabepunkt an das Internet, etc.) können zu Störungen oder zur vorübergehenden Stilllegung des Dienstes führen.

5.2.             Die Software zum Betrieb von Sportakus wird vom Betreiber in unregelmäßigen Abständen aktualisiert. Der Nutzer erhält dementsprechend nur ein Nutzungsrecht an der Software in der jeweils aktuellen Fassung. Der Nutzer hat dagegen keinen Anspruch auf Herbeiführung eines bestimmten Zustandes der Software.

6.                 Leistungsänderungen und Subunternehmer

6.1.             Der Betreiber behält sich vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, es sei denn, dies ist für den Nutzer nicht zumutbar.

6.2.             Der Betreiber behält sich darüber hinaus vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten,

·        soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;

·        soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;

·        soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen;

·        wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Nutzer ist; oder

·        wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Nutzer ist.

6.3.             Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Funktionen von Sportakus stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.

6.4.             Der Betreiber ist ferner berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen.

6.5.             Der Betreiber ist berechtigt, für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritte als Subunternehmer einzuschalten. Der Betreiber wird die Vereinbarungen mit seinem Subunternehmer so ausgestalten, dass sie in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen stehen.

7.                 Allgemeine Pflichten der Nutzer

7.1.             Der Nutzer darf ohne ausdrückliche Gestattung die App des Betreibers nur im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen nutzen. Jede über diese Zweckbindung hinausgehende missbräuchliche Nutzung ist dem Nutzer untersagt.

7.2.             Nutzer haften grundsätzlich für alle Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Zugangs vorgenommen werden, soweit sie dies zu vertreten haben. Für die Geheimhaltung der Zugangsdaten der Nutzer verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass sie Dritten nicht zugänglich sind. Der Nutzer hat den Betreiber umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Zugang unbefugt von Dritten genutzt wird oder wurde.

7.3.             Der Nutzer muss jedwede Tätigkeit unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der App oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten. Dazu zählen insbesondere:

·        die Verwendung von Technologien, die der App, Nutzern oder Dritten schaden oder diese belästigen (Viren, Roboter, Spider, Scraper, Crawler, Hacking, Brute-Force-Attacken, etc.);

·        das automatische Auslesen, Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten und/oder sonstigen Inhalten sowie das massenhafte Erstellen von inhaltsgleichen Inhalten, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der App erforderlich ist.

·        Ferner dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Betreibers keine Technologien eingesetzt werden, um irgendwelche wesentlichen Teile von Sportakus zur Wiederverwendung zu extrahieren (gleichgültig ob einmalig oder mehrfach). Ferner darf ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Betreibers keine eigene Datenbank hergestellt und/oder veröffentlicht werden, die wesentliche Teile von Sportakus beinhaltet.

·        Weiterhin muss der Nutzer dafür Sorge tragen, dass seine über die App übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden behaftet sind.

7.4.             Ferner sind insbesondere folgende Handlungen des Nutzers untersagt und gelten als missbräuchliche Nutzung der App:

·        die Nutzung fremder Identitäten für die Registrierung, das Einstellen von Beiträgen oder das Versenden von Nachrichten.

7.5.             Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf die App mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Nutzer erforderlich ist.

7.6.             Sollte es bei der Nutzung der App oder seiner Funktionalitäten zu Störungen kommen, wird der Nutzer den Betreiber von dieser Störung unverzüglich in Kenntnis setzen. Gleiches gilt, wenn der Nutzer Informationen über von Dritten veröffentlichte Inhalte erlangt, die offensichtlich gegen das geltende Recht oder Rechte Dritter verstoßen.

7.7.             Der Nutzer ist verpflichtet, sich an die jeweils geltenden Vertragsbedingungen des Sportclubs zu halten, dessen Angebot der Nutzer gebucht hat. Der Nutzer hat insbesondere die ggf. geltenden Stornierungsbedingungen des jeweiligen Sportclubs einzuhalten.

8.                 Support

8.1.             Der Betreiber richtet für Nutzeranfragen zu den Funktionen der Applikation einen Support ein. Anfragen an den Support können per E-Mail  gestellt werden. Die Anfragen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

8.2.             Der Nutzer hat die Probleme so exakt wie möglich zu schildern.

9.                 Einräumung von Nutzungsrechten

9.1.             Der Betreiber räumt dem Nutzer ein nicht ausschließliches, auf die Dauer des Nutzungsvertrages befristetes Recht ein, die vom Betreiber bereitgestellte App und die darin enthaltene Software im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen.

9.2.             Der Nutzungsvertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an den Inhalten der App und der darin enthaltenen Software an den Nutzer. Alle Rechte an den vom Nutzer genutzten Inhalten der App, Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Schutzrechte des Betreibers verbleiben uneingeschränkt beim diesem.

9.3.             Ohne die schriftliche Zustimmung des Betreibers ist es dem Nutzer nicht gestattet, die ihm zur Verfügung gestellten Inhalte Dritten zugänglich zu machen. Der Nutzer trägt dafür Sorge, dass er Dritten keine Umgehungsmöglichkeit für den Zugang zu Sportakus eröffnet.

10.               Zustandekommen des Vertrages zwischen Nutzer und Sportclub

10.1.           Die Präsentation und Bewerbung der in der App beschriebenen Angebote der Sportclubs stellen kein verbindliches Angebot seitens der Sportclubs zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Vertrages durch den erwerbenden Nutzer.

10.2.           Die erwerbenden Nutzer können ein Angebot durch Ausfüllen und Absenden des in der App integrierten Online-Bestellformulars abgeben. Die vom erwerbenden Nutzer für das Angebot einzutragenden erforderlichen Daten ergeben sich aus der Eingabemaske des Online-Bestellformulars. Nach Eingabe der Daten im Online-Bestellformular und durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons geben die erwerbenden Nutzer ein rechtsverbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählten und in den virtuellen Warenkorb gelegten Leistungen ab. Die erwerbenden Nutzer können die Eingaben jederzeit vor Absenden einer rechtsverbindlichen Bestellung über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigen.

10.3.           Ein Vertrag zwischen erwerbenden Nutzer und Sportclub kommt erst zustande, wenn der Sportclub das Vertragsangebot des erwerbenden Nutzers annimmt,

·        indem er dem erwerbenden Nutzer eine Annahmeerklärung (z.B. durch Auftragsbestätigung) in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) übermittelt und maßgeblicher Zeitpunkt der Zugang der Annahmeerklärung beim erwerbenden Nutzer ist, oder

·        indem er dem erwerbenden Nutzer die bestellte Leistungen vor Ort bereitstellt.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den erwerbenden Nutzer. Die Frist endet mit dem Ablauf der vom anbietenden Nutzer vorgenannten Frist. Nimmt der anbietende Nutzer das Angebot der erwerbenden Nutzer innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der anbietende Nutzer nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

11.               Bewertungen, Kommentare

11.1.           Der Betreiber räumt Nutzern die Möglichkeit ein, die Angebote der Sportclubs nach der Durchführung einer Transaktion über Sportakus zu bewerten.

11.2.           Nutzer sind verpflichtet, in den abgegebenen Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die abgegebenen Bewertungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten.

11.3.           Jede zweckwidrige Nutzung des Bewertungssystems ist verboten. Insbesondere ist es untersagt:

·        Bewertungen über sich selbst abzugeben oder durch Dritte abgeben zu lassen;

·        in Bewertungen Umstände einfließen zu lassen, die nicht mit der Abwicklung der betreffenden Transaktion in Zusammenhang stehen;

·        Bewertungen zu einem anderen Zweck zu verwenden, als zur Qualität des Sportclubs dessen Angebot;

·        andere Nutzer durch Drohung mit der Abgabe oder Nichtabgabe einer Bewertung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu veranlassen.

11.4.           Die Bewertungen werden von dem Betreiber ohne konkreten Verdacht nicht überprüft und können unzutreffend oder irreführend sein.

11.5.           Ist ein Sportclub der Ansicht, dass über ihn von einem anderen Nutzer eine unzutreffende oder sonst unzulässige Bewertung abgegeben worden ist, so kann er sich unter der im Impressum des Betreibers genannten E-Mail-Adresse mit einer Beschwerde an den Betreiber wenden. Die Beschwerde muss eine Begründung dazu enthalten, warum die betreffende Bewertung nach Ansicht des betroffenen Sportclubs unzutreffend oder sonst unzulässig ist. Der Betreiber wird den Urheber der betreffenden Bewertung im Falle einer substantiierten Beschwerde zur Stellungnahme auffordern. Verweigert dieser eine Abänderung oder Rücknahme seiner Bewertung, so wird der Betreiber nach eigenem billigen Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen der betroffenen Sportclubs entscheiden, ob die Bewertung ggf. bis zu einer gerichtlichen Klärung des Sachverhalts weiter auf Sportakus erscheint.

12.               Vergütung

Die Nutzung von Sportakus ist für Nutzer kostenfrei.

13.               Haftung des Betreibers

13.1.           Der Betreiber haftet nicht für Leistungsstörungen im vertraglichen Verhältnis zwischen Nutzer und Sportclub.

13.2.           Im vertraglichen Verhältnis zwischen Betreiber und Nutzer haftet der Betreiber dem Nutzer aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

Der Betreiber haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

·        bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder arglistiger Täuschung,

·        bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

·        aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,

·        aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.3.           Verletzt der Betreiber fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Betreiber nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

13.4.           Im Übrigen ist eine Haftung des Betreibers ausgeschlossen.

13.5.           Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Betreibers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

14.               Vertragslaufzeit und Kündigung

14.1.           Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

14.2.           Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund ist insbesondere:

·        ein erheblicher Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt oder wiederholt begangen wird und die Fortführung des Vertragsverhältnisses unmöglich oder unzumutbar macht;

·        die erneute Registrierung während einer noch laufenden Sperrung des Nutzers;

·        die Angabe falscher Profildaten des Nutzers zur Verschleierung der wahren Identität.

14.3.           Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages durch den Betreiber ist der Nutzer nicht berechtigt, erneut ein Nutzerkonto für Sportakus anzulegen.

14.4.           Der Nutzungsvertrag kann in Textform (z.B. per E-Mail), im Nutzerkonto oder in elektronischer Form über die vom Betreiber in seiner App vorgehaltene Kündigungsschaltfläche gekündigt werden.

14.5.           Eine Kündigung kann auch seitens des Nutzers durch Löschung seines Nutzerkontos bei Sportakus erfolgen.

14.6.           Mit der Vertragsbeendigung verliert der Nutzer den Zugriff auf sein Nutzerkonto. Ferner erlischt mit der Vertragsbeendigung auch die Pflicht des Betreibers zur Speicherung von eingestellten Daten des Nutzers.

15.               Alternative Streitbeilegung

Der Betreiber ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

16.               Änderung der Nutzungsbedingungen

16.1.           Handelt der Nutzer als Verbraucher, behält sich der Betreiber vor,diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern, sofern der Nutzer der Änderung zustimmt.

16.2.           Handelt der Nutzer als Unternehmer, behält sich der Betreiber vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Nutzer nicht zumutbar. Der Betreiber wird den Nutzer über Änderungen der Nutzungsbedingungen rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen Nutzungsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als vom Nutzer angenommen. Der Betreiber wird den Nutzer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Nutzer den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen Nutzungsbedingungen fort.

16.3.           Der Betreiber behält sich darüber hinaus vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern,

·        soweit der Betreiber hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;

·        soweit der Betreiber damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;

·        soweit der Betreiber zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den Nutzungsbedingungen bedürfen, es sei denn, dass bisherige Vertragsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;

·        wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Nutzer ist; oder

·        oder wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Nutzer.

16.4.           Handelt der Nutzer als Verbraucher, wird der Betreiber diesen über wesentliche Änderungen rechtzeitig und in geeigneter Form informieren. Wesentlich sind solche Änderungen, die das Vertragsverhältnis erheblich zum Nachteil des Nutzer verschieben würden oder dem Abschluss eines völlig neuen Vertrags gleichkämen. Hierzu zählen etwa Regelungen über Art und Umfang des Dienstes oder über Vertragslaufzeit und Kündigungsmodalitäten.

16.5.           Das Kündigungsrecht des Nutzers bleibt hiervon unberührt.

17.               Schlussbestimmungen

17.1.           Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

17.2.           Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

17.3.           Ist der Nutzer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Betreibers. Der Betreiber ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen Nutzungsbedingungen bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Stand: 12.05.2025